„Auge um Auge – Zahn um Zahn“

Das Talionsprinzip oder „ius talionis“, kurz auch „Talion“ genannt, ist ein Rechtsgrundsatz, nach welchem zwischen dem vom Opfer erlittenen Schaden und jenem, der dem Täter als Strafe zugefügt wird, ein Gleichgewicht hergestellt werden soll, ganz nach dem alttestamentarischen Motto „Auge um Auge – Zahn um Zahn“. Reinhard Haller weiß: „Der Grundsatz des Eintreibens eines gleichartigen Ausgleichs lässt sich geschichtlich weit zurückverfolgen.“ Als erster Beleg gelten die Worte in der Sammlung von Rechtssätzen des sumerischen Königs Ur-Nammu (2112 – 2095 v. Chr.): „Wenn ein Mann einen Mord begangen hat, soll besagter Mann getötet werden.“ Es geht also um Vergeltung im Sinne eines Ausgleichs, ganz nach dem Prinzip „wie du mir – so ich dir“. Prof. Dr. med. Reinhard Haller war als Psychiater, Psychotherapeut und Neurologe über viele Jahre Chefarzt einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Klinik. Heute führt er eine fachärztliche Praxis in Feldkirch (Österreich).

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