Meinungen haben nichts mit Tatsachen zu tun

Thomas W. Albrecht schreibt: „Oft wird im täglichen Sprachgebrauch eine bloße Meinungsäußerung als unverrückbare Tatsache und Werturteil hingestellt und die Person, die das Urteil abgibt, nicht genannt.“ Man bezeichnet dieses Sprachmuster als „Verlorengegangenes Performativ“. Hinterfragt man die betreffende Äußerung, kann man den Bezug zu der Person herstellen, welche die jeweilige Erfahrung gemacht hat, die zur formulierten Tatsache beziehungsweise zum Werturteil geführt hat. Das erlaubt ein tieferes Verständnis, wie das Urteil zustande kam, mit wem und welchen Umständen es zu tun hat, und das es nichts mit dem Zuhörer zu tun…

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