Selbstjustiz ist eine Form der Rache

Als Selbstjustiz bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung erlittenen Unrechts, welche Betroffene selbst ausüben. Reinhard Haller fügt hinzu: „Die Durchsetzung streitigen Rechts wird also nicht dem Staat oder anderen höheren Mächten überlassen, sondern selbst übernommen.“ Gründe für Selbstjustiz, die man nicht mit Selbsthilfe oder Notwehr verwechseln darf, sind mangelndes Vertrauen in die Justiz, Befürchtung zu milder Strafen und Unzufriedenheit mit dem Urteil. Erich Fromm liefert eine tiefenpsychologische Erklärung für die Anziehungskraft der Selbstjustiz. Bei dieser Form von Rache handle es sich um einen „magischen Akt“. Wenn man den Schädiger vernichtet, so werde seine Tat damit auf magische Weise gleichsam ungeschehen gemacht, er habe dann seine Schuld bezahlt. Prof. Dr. med. Reinhard Haller war als Psychiater, Psychotherapeut und Neurologe über viele Jahre Chefarzt einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Klinik. Heute führt er eine fachärztliche Praxis in Feldkirch (Österreich).

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